Frau Mag. Isabella Dinstl erbringt ihre Beratungsleistungen für den Auftraggeber als Unternehmensberaterin, Coach und Energethikerin ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“). Im Falle, dass einzelne Teile dieser AGB durch Gesetzesbestimmungen unwirksam werden, werden diese im Sinne der zu ersetzenden Bestimmung geändert, sodass die geänderte Bestimmung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Frau Mag. Dinstl.
Bei der Stornierung von verbindlich vereinbarten Aufträgen (Workshops, Moderationen oder Vorträge) und fixierten Terminen gelten folgende Regelungen:
Alternative Stornovereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Terminverschiebungen von Beratungsleistungen auf einen neuen Termin innerhalb von 2 Monaten gelten nicht als Storno.
Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen bleiben geistiges Eigentum des Urhebers und dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden. Das Urheberrecht an den Coachingübungen und schriftlichen Unterlagen gehört allein Mag. Isabella Dinstl. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Frau Mag. Dinstl ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der/des KlientIn bestimmt. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
Für alle Aufträge gilt österreichisches Recht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, eventuelle Meinungsverschiedenheiten gütlich – gegebenenfalls unter Beiziehung eines Schlichters – beizulegen. Soweit dennoch ordentliche Gerichte eingeschaltet werden müssen, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder diese Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem bei Vertragsabschluss vorherrschenden (mutmaßlichen) Willen der Vertragsparteien so nahe wie möglich kommt.
Zusätzlich Ergänzungen oder Abänderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mit Unterfertigung des Angebotes bzw. der Vereinbarung werden sämtliche allenfalls bisher getroffenen in diesem Angebot bzw. dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich angeführten Vereinbarungen und Abreden gegenstandslos bzw. ungültig.